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Selbst. Ev.-Luth. Kirche

Werdegang und Geschichte der SELK

1517
will Martin Luther die katholische Kirche wegen vieler Missstände, die eingerissen sind (u. a. Ablasshandel, Geld, Zölibat), erneuern (reformieren).
Er wird daraufhin aus der katholischen Kirche ausgeschlossen. Es entstehen ungewollt (weil sie eigentlich die kirchliche Einheit bewahren wollen) die evangelisch-lutherische (durch Martin Luther) und die
evangelisch-reformierte Kirche (durch die Schweizer Reformatoren Huldrych Zwingli und Johannes Calvin).

1526
Auf der Synode in Homberg/Efze sprechen sich die geistlichen und weltlichen Stände der Landgrafschaft
Hessen für die Einführung der Reformation und das evangelisch-lutherische Bekenntnis aus.

1530
unterzeichnet Landgraf Philipp I. von Hessen, genannt der Großmütige, neben anderen Fürsten und Städten das Augsburgische Bekenntnis der Lutheraner, das Kaiser Karl V. auf dem Reichstag in Augsburg vorgelesen wird.

1555
Der Augsburgische Religionsfriede bestimmt, dass das Oberhaupt der jeweiligen evangelischen Kirche in
seinem Land (daher der Ausdruck „Landeskirche“) der Landesfürst ist, egal ob er selbst katholisch oder
evangelisch ist. Die Kirche in seinem Land ist entweder katholisch oder lutherisch oder reformiert.

1629
Mit einem Edikt (Erlass) zur Wiederherstellung der alten Ordnung will der katholische Kaiser im dreißigjährigen Krieg (1618-48) die beiden evangelischen Bekenntnisse zugunsten eines einheitlichen katholischen Glaubens endgültig niederringen. Um dieses Vorhaben zu unterbinden, tritt Schweden in den Krieg ein.

1648
Der Westfälische Friede, der den dreissigjährigen Krieg beendet, erkennt alle drei Konfessionen (katholisch, lutherisch und reformiert) als gleichberechtigt an. Entweder ist ein Land in Deutschland katholisch oder hat einen bzw. beide evangelischen Zweige. Oberhaupt der Kirche bleibt der politische Landesherr.

1817
Zum dreihundertjährigen Reformationsjubiläum vereinigt der reformierte König von Preußen,
Friedrich Wilhelm III., zwangsweise und teilweise mit Gewalt die beiden evangelischen Zweige in seinem
Land zu einer Union. Viele Lutheraner widersetzen sich, werden verfolgt und aus ihren Kirchen ausgesperrt.
Ihre Pfarrer werden abgesetzt oder verhaftet. Um ihren lutherischen Glauben weiter auszuüben, treffen sich die Gemeindeglieder heimlich. Ein Teil der verfolgten Lutheraner wandert in die USA und nach Australien aus.

1840
Erst nach dem Tod des Königs toleriert sein Nachfolger, Friedrich Wilhelm IV., die „sich von der evangelischen Landeskirche getrennt haltenden Lutheraner“, wie der preußische Staat sie nennt.
Ihre Kirchen dürfen aber weder Glocken noch Türme haben.

1866
annektiert Preußen das Kurfürstentum Hessen(-Kassel) und der preußische König wird Oberhaupt der
kurhessischen Kirche. Zunächst lässt er die evangelischen Zweige der Kirche gewähren.

1873
vereinigt er die evangelischen Konfessionen zwangsweise zu einer unierten Kirche. 43 niederhessische Pfarrer widersetzen sich, weil sie für die Religionsfreiheit, das lutherische Bekenntnis und die Trennung von Kirche und Staat eintreten. Dafür werden sie von der Staatskirche als „Renitente“ (= Widerspenstige) abgesetzt und aus ihren Kirchengemeinden vertrieben.
Zu ihnen gehört auch Pfarrer Gottlieb Heinrich Wolfram vom damaligen landeskirchlichen lutherischen
Kirchspiel Berge-Unshausen mit Sitz in Berge.
Der überwiegende Teil seiner Gemeindeglieder folgt ihm in die Renitenz. Unter grossem Einsatz errichten die renitenten Gemeinden eigene neue Kirchengebäude und Pfarrhäuser (so auch 1879 in Berge und 1880 in Unshausen).
Der Nachfolger von Pfarrer Wolfram, Pfarrer Wilhelm Hartwig, geht mit einem Teil der renitenten
Gemeindeglieder wieder in die Landeskirche zurück, weil die Grundversorgung der renitenten Pfarrer
verglichen mit heutigen Verhältnissen noch nicht gesichert ist. Später normalisiert sich die Versorgung der
Pfarrer und der politische Druck auf die renitenten Gemeinden entspannt sich.

1903
In Unshausen wurde das Fachwerkhaus mit einem erweitertem Anbau , einem Kirchraum mit Altarraum und erweiterter Wohnfläche fertiggestellt und eingeweiht.

1934
löst sich der Posaunenchor der renitenten Kirchengemeinde Berge-Unshausen, der seit 1912 besteht, auf, weil er nicht der „Reichsmusikkammer“ der Nationalsozialisten beitreten will.
Die Renitenten waren gegen die Nazis. Der Posaunenchor gründet sich 1948 neu.

1950
vereinigt sich die „renitente Kirche ungeänderter Augsburgischer Konfession“, wie sie offiziell heißt, in der
„Vereinbarung von Unshausen“ mit der alten Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche und wird deren niederhessische Diözese.

1955
erkennt der Staat die renitenten Gemeinden mit allen Rechten und Pflichten als Körperschaften
des öffentlichen Rechts an.

1972
schliessen sich die lutherischen Freikirchen aller Länder der Bundesrepublik Deutschland zur jetzigen
Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche zusammen.

1991
tritt auch die Evangelisch-lutherische (altlutherische) Kirche in den
neuen Bundesländern der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche bei.

2004
feiert die Gemeinde Berge-Unshausen der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche
ihr 125jähriges Kirchweijubiläum in Berge
sowie ihr 130jähriges Bestehen.

2005
ist die Gemeinde Berge-Unshausen der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche
Gründungsmitglied der „Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) Fritzlar und Umgebung“.

2014
feiert die Gemeinde Berge-Unshausen der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche
ihr 135jähriges Kirchweihjubiläum in Berge sowie ihr 140jähriges Bestehen.

2018
tritt die Gemeinde einem neuen 4er-Pfarrbezirk bei (bestehend aus den Gemeinden Berge-Unshausen,
Homberg (Efze), Melsungen und Schlierbach).
Dieser wird von zwei Pfarrern betreut. Dennoch behalten die vier Gemeinden ihre Eigenständigkeit.

2020
kann die Gemeinde zwei Jubiläen feiern.
Vor 140 Jahren wurde das Gemeindehaus in Unshausen eingeweiht und vor 70 Jahren trat die damalige "renitente Kirche ungeänderterAugsburgischer Konfession" in der Vereinbarung von Unshausen
der alten Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche bei.

 Zuletzt geändert am 09. März 2024

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